Gesetzliche Grundlagen
Wegweisende und grundlegende rechtliche und ideelle Orientierung bilden die UN-Kinderrechtskonvention sowie die UN-Behindertenrechtskonvention.
Die rechtlichen Grundlagen für die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in der HFG bilden die Sozialgesetzbücher SGB VIII und IX. Insbesondere gelten die folgenden Paragraphen der Hilfe zur Erziehung nach § 27 i.V. mit § 34 und § 35 a sowie § 41 SGB VIII.
Die rechtliche Genehmigungsgrundlage für die HFG bildet § 45 SGB VIII (Erlaubnis zum Betrieb einer Einrichtung).
In der Wohngemeinschaft (WG) wird unter Berücksichtigung einer individuellen Bedarfsermittlung zur Inanspruchnahme von Assistenz – und Unterstützungsleistungen und der entsprechenden Gesamtplanung eine stundenweise Assistenz, Betreuung und Begleitung gemäß § 113 Abs. 2 SGB IX in Verbindung mit § 78 Abs. 2 SGB IX (Bundesteilhabegesetz, Assistenzleistungen, Betreutes Wohnen) ein selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft ermöglicht.